AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MaliBei GmbH für Leyas Fantasilund Hannover

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche über die Website www.leyas-fantasilund.de (nachfolgend „Website“) der MaliBei GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Mikac, Bauerwiese 4, 30926 Seelze, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, HRB 225138, USt-IdNr.: DE359797133 , E-Mail: hannover@leyas-fantasilund.de (nachfolgend „Betreiber“), geschlossenen Verträge zwischen dem Betreiber und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend bei Abschluss einer Mitgliedschaft „Mitglied“, bei Buchung einer Kindergeburtstagsveranstaltung „Buchender“) über die Nutzung des vom Betreiber betriebenen Indoorspielplatzes für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren (nachfolgend „Spielplatz“) sowie über die Buchung von Kindergeburtstagsveranstaltungen.

(2) Die AGB werden dem Kunden vor Abschluss des jeweiligen Vertrags auf der Website zur Verfügung gestellt und können dort jederzeit eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Die AGB richten sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

  • 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich online über die Website. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar. Der Vertragsschluss vollzieht sich in folgenden technischen Schritten:

Der Kunde wählt auf der Website die gewünschte Leistung (Mitgliedschaft oder Kindergeburtstagsveranstaltung) aus und gibt die erforderlichen Daten ein.

Vor Absenden der Bestellung wird dem Kunden eine Zusammenfassung seiner Angaben angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche Eingaben vor Absenden der Bestellung zu überprüfen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen (insbesondere die Schaltfläche „Zurück“) zu korrigieren.

Durch Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Aktivieren der entsprechenden Kontrollkästchen diese AGB akzeptiert, die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise bestätigt und – im Falle einer Mitgliedschaft – der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat.

Der Betreiber bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per automatisierter E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Betreiber eingegangen ist, und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang einer gesonderten Auftragsbestätigung per E-Mail zustande.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Betreiber gespeichert. Der Kunde kann den Vertragstext einschließlich dieser AGB vor Absenden der Bestellung über die übliche Browserfunktion speichern oder ausdrucken. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus den Angaben der Bestellung, diesen AGB und der Auftragsbestätigung) auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) übermittelt.

(3) Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

  • 3 Mitgliedschaft und Leistungen des Betreibers

(1) Das Mitglied erwirbt mit der Mitgliedschaft das Recht, den Spielplatz für das im Vertrag benannte Kind bzw. die benannten Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zu nutzen. Die Nutzung ist an Wochentagen (Montag bis Freitag) grundsätzlich ohne zahlenmäßige Beschränkung und an Wochenenden (Samstag und Sonntag) bis zu viermal pro Kalendermonat gestattet. Pro Mitgliedschaft können bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen den Spielplatz gemeinsam mit dem Kind bzw. den Kindern kostenfrei betreten.

(2) Die Begleitpersonen müssen nicht die Erziehungsberechtigten des Kindes sein. Insbesondere können auch Großeltern oder sonstige Dritte als Begleitpersonen fungieren, sofern sie die Aufsichtspflicht für das Kind bzw. die Kinder übernehmen, zu deren Gunsten die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde. Der Zugang zum Spielplatz erfolgt mittels eines persönlichen Türcodes gemäß § 11 dieser AGB.

  • 4 Kindergeburtstagsveranstaltungen

(1) Der Betreiber bietet die Möglichkeit zur Buchung von Kindergeburtstagsveranstaltungen über die Website an. Die Buchung steht sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern offen. Mitglieder erhalten einmal pro Jahr je eigenem Kind einen Rabatt gemäß der jeweils geltenden Preisliste. Eine Kindergeburtstagsveranstaltung hat eine maximale Dauer von vier (4) Stunden. Es werden Zeitfenster von 10:00 bis 14:00 Uhr oder von 14:00 bis 18:00 Uhr angeboten.

(2) Während der Kindergeburtstagsveranstaltung müssen stets erwachsene Aufsichtspersonen anwesend sein, die die eingeladenen Gäste beaufsichtigen. Essen und Getränke sind vom Buchenden selbst mitzubringen. Der Betreiber stellt Tische und Stühle entsprechend der bei der Buchung angegebenen Gästeanzahl bereit.

(3) Die Buchung enthält keine Reinigung. Die Räumlichkeiten sind aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen. Mitgebrachte Dekorationen, Speise- und Getränkereste müssen durch den Buchenden selbst entsorgt werden.

  • 5 Stornierung von Kindergeburtstagsveranstaltungen

(1) Bei einer Stornierung der Kindergeburtstagsveranstaltung bis spätestens drei (3) Wochen vor dem gebuchten Termin wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet.

(2) Bei einer Stornierung weniger als drei (3) Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Dem Buchenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

  • 6 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrages gemäß § 2 dieser AGB und der Freischaltung des Zugangs. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Erfolgt der Vertragsschluss im Laufe eines Kalendermonats, wird für den Rumpfmonat ein anteiliger Mitgliedsbeitrag erhoben.

(2) Das Mitglied kann die Mitgliedschaft zweimal pro Kalenderjahr für jeweils bis zu einem (1) Monat pausieren. Das Pausieren ist über die hierfür auf der Website bereitgestellte Funktion anzuzeigen. Während die Mitgliedschaft pausiert, ruhen die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags, das Recht zur Nutzung des Spielplatzes sowie der Anspruch auf Rabattierung bei Kindergeburtstagsveranstaltungen.

  • 7 Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Die Kündigung kann über den auf der Website bereitgestellten Kündigungsbutton oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • 8 Mitgliedsbeiträge und Zahlung

(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt [39,00] EUR (1 Kind) / [59,00] EUR (2 Kinder) / [69,00] EUR (3 Kinder). Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt ausschließlich bargeldlos über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland (nachfolgend „Stripe“). Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum Ersten eines Kalendermonats eingezogen, bei Buchung im laufenden Monat wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für den ersten Monat sofort eingezogen. Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft erteilt das Mitglied die Einwilligung zum wiederkehrenden Einzug des Mitgliedsbeitrags. Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellvorgang angezeigten Zahlungsmethoden zur Verfügung.

Der Zahlungsvorgang wird vollständig durch Stripe abgewickelt. Für die Nutzung der Zahlungsdienste von Stripe gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe Payments Europe, Limited, abrufbar unter https://stripe.com/de/legal/consumer. Der Betreiber erlangt durch den Einsatz von Stripe keinen Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten (z. B. vollständige Kreditkartennummern) des Kunden. Die Eingabe und Übermittlung der Zahlungsdaten erfolgt verschlüsselt unmittelbar an Stripe. Schließt der Kunde die Zahlung über Stripe nicht ab, kommt kein Vertrag zustande.

(3) Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Beitragserhöhung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.

  • 9 Widerrufsrecht

(1) Dem Mitglied steht bei Abschluss der Mitgliedschaft ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Vertragsschluss.

(2) Widerrufsbelehrung: Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Betreiber (MaliBei GmbH, Bauerwiese 4, 30926 Seelze, E-Mail: hannover@leyas-fantasilund.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das auf der Website bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. [Ab 19.06.2026 verpflichtend: Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.]

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Betreiber hat alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Betreiber eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(4) Hat der Kunde verlangt, dass die Leistungen (Freischaltung des Zugangs) während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde dem Betreiber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betreiber von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Hierüber wird der Kunde vor Vertragsschluss gesondert informiert und um ausdrückliche Zustimmung gebeten.

(5) Für die Buchung von Kindergeburtstagsveranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin vereinbart wird.

(6) Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.)

– An: MaliBei GmbH, Bauerwiese 4, 30926 Seelze, E-Mail: hannover@leyas-fantasilund.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

  • 10 Spielplatzordnung

(1) Das Mitglied und seine Begleitpersonen sind verpflichtet, den Spielplatz nach der Nutzung in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen und die genutzten Spielgeräte an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.

(2) Bei Nutzung des Spielplatzes haben das Mitglied und seine Begleitpersonen die jeweils geltende Spielplatzordnung einzuhalten. Die Spielplatzordnung kann insbesondere Regelungen über das Verhalten auf dem Spielplatz, die Nutzung der Spielgeräte, die Aufsichtspflicht sowie Ordnung und Sauberkeit enthalten. Die jeweils geltende Spielplatzordnung ist auf der Website einsehbar und wird im Spielplatz ausgehängt.

  • 11 Zugangsberechtigung und Türcode

(1) Der Zugang zum Spielplatz erfolgt ausschließlich über einen persönlichen Türcode, der dem Mitglied per E-Mail übermittelt wird. Der Türcode ist höchstpersönlich zu verwenden. Eine Weitergabe des Türcodes an Dritte ist nur insoweit gestattet, als diese als Begleitpersonen für das Kind bzw. die Kinder fungieren, zu deren Gunsten die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.

(2) Das Mitglied ist verpflichtet, den Türcode vertraulich zu behandeln und eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Jede Kenntnis von einer unbefugten Weitergabe oder Nutzung des Türcodes ist dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

  • 12 Kapazitätsbeschränkung

(1) Die gleichzeitige Nutzung des Spielplatzes ist auf maximal 100 Personen beschränkt. Der Betreiber setzt ein kameragestütztes Personenzählsystem ein, um die Einhaltung der Kapazitätsgrenze sicherzustellen. Die aktuelle Auslastung wird über ein Ampelsystem am Eingang des Spielplatzes sowie auf der Website angezeigt.

(2) Ist die Kapazitätsgrenze erreicht, kann der Spielplatz vorübergehend nicht betreten werden. Ein Anspruch auf Zugang zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Spielplatzes aufgrund der Kapazitätsbeschränkung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung und begründet keinen Anspruch auf Minderung des Mitgliedsbeitrags.

  • 13 Umfang der geschuldeten Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Spielplatzbereichs einschließlich aller Spielgeräte und der Sanitäranlagen sowie eines Abstellraums für Kinderwagen. Der Spielplatz ist für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren konzipiert. Der Betreiber behält sich vor, Kindern, die die Altersgrenze überschreiten, den Zugang zu verweigern.

(2) Im Spielplatz steht ein Snackautomat zur Verfügung. Eine Mikrowelle kann genutzt werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist gestattet.

  • 14 Aufsichtspflicht und Begleitpersonen

(1) Der Spielplatz wird ohne Personal vor Ort betrieben. Die Aufsichtspflicht für die Kinder obliegt ausschließlich den Begleitpersonen. Kinder dürfen den Spielplatz nur in Begleitung mindestens einer volljährigen Begleitperson betreten und nutzen.

(2) Pro Mitgliedschaft können bis zu zwei erwachsene Begleitpersonen den Spielplatz kostenfrei betreten (§ 3 Abs. 1). Die Begleitpersonen sind für die Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich, zu deren Gunsten die Mitgliedschaft abgeschlossen wurde.

  • 15 Haftungsbeschränkung

(1) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied, seinen Begleitpersonen oder den Kindern bei der Nutzung des Spielplatzes entstehen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählt insbesondere die Bereitstellung eines sicheren und funktionsfähigen Spielplatzes. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Dem Mitglied und seinen Begleitpersonen wird empfohlen, keine Wertgegenstände mit in den Spielplatz zu bringen. Der Betreiber haftet für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

  • 16 Kündigungsrechte des Betreibers

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der Betreiber berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

(2) Der Betreiber ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Mitglied den Türcode wiederholt unbefugt an Dritte weitergibt, die nicht als Begleitpersonen im Sinne dieses Vertrages fungieren, oder wenn das Mitglied in sonstiger Weise schwerwiegend gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder der Spielplatzordnung verstößt.

(3) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(4) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich der Betreiber ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

  • 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Hiervon unberührt bleiben individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden im Sinne des § 305b BGB.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Stand dieser AGB: 15.04.2026.