Leyas Fantasilund

Spielplatzordnung

Willkommen bei Leyas Fantasilund! 🦊 Damit alle Kinder und Erwachsenen einen schönen und sicheren Aufenthalt bei uns haben, bitten wir euch, folgende Regeln zu beachten. Diese Spielplatzordnung gilt ergänzend zu unseren AGB.

1. Zugang

1.1 Der Zugang erfolgt ausschließlich mit dem persönlichen Türcode des Mitglieds oder im Rahmen einer bestätigten Kindergeburtstagsbuchung.

1.2 Bei Eintritt ist der Türcode einzugeben. Bitte achtet darauf, dass beim Öffnen der Tür keine fremden Personen mit hineingehen (“Tailgating”). Im Zweifel: Tür schließen lassen und neu eintreten.

1.3 Beim Verlassen sind die Türen ordnungsgemäß zu schließen.

2. Altersgruppe und Aufsichtspflicht

2.1 Leyas Fantasilund ist konzipiert für Kinder von 0 bis 6 Jahren. Wir bitten um Rücksicht: Bitte achtet darauf, dass ältere Kinder oder Erwachsene die Spielgeräte nicht in einer Weise nutzen, die kleinere Kinder gefährden könnte.

2.2 Der Spielplatz wird ohne Personal vor Ort betrieben. Die Aufsichtspflicht liegt vollständig bei der erwachsenen Begleitperson (mindestens 18 Jahre alt). Bitte behaltet eure Kinder jederzeit im Blick — eine Beaufsichtigung durch Mitarbeitende von Leyas Fantasilund findet nicht statt.

2.3 Die Begleitperson überzeugt sich vor der Nutzung davon, dass die Spielgeräte für das jeweilige Kind altersgerecht und geeignet sind. Hinweise auf Altersempfehlungen an den Spielgeräten sind zu beachten.

2.4 Kinder dürfen die Einrichtung nicht ohne ihre Begleitperson verlassen. Bitte achtet darauf, dass euer Kind nicht unbeaufsichtigt nach draußen gelangt.

3. Hygiene und Bekleidung

3.1 Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von Stoppersocken oder rutschfesten Hausschuhen für alle Besucher — Kinder und Erwachsene — Pflicht. Straßenschuhe sind im Spielbereich nicht gestattet und werden in den dafür vorgesehenen Schuhregalen abgestellt.

3.2 Bitte besucht uns nicht bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Magen-Darm-Infekten, Fieber, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Bindehautentzündung, Läuse). Im Sinne aller Gäste bitten wir um Rücksicht.

3.3 Für Babys und Kleinkinder steht ein Wickelbereich zur Verfügung. Benutzte Windeln sind in den dort bereitgestellten Behältern zu entsorgen.

3.4 Essen und Trinken sind ausschließlich im Sitzbereich erlaubt. Im Spielbereich sind Speisen, Getränke, Kaugummi und Süßigkeiten untersagt.

3.5 Glasflaschen, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.

3.6 Die genutzten Tische sind nach dem Essen abzuwischen — Reinigungstücher stehen bereit.

4. Verhalten im Spielbereich

4.1 Die Spielgeräte sind bestimmungsgemäß und mit Rücksicht auf andere Kinder zu nutzen. Mutwillige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

4.2 Klettern auf Trennwänden, Außenseiten von Netzen, Geländern oder Möbeln ist untersagt.

4.3 Spielzeug, das gemeinschaftlich genutzt wird, ist nach dem Spielen an den vorgesehenen Platz zurückzulegen (vgl. § 10 Abs. 1 AGB).

4.4 Mitgebrachtes eigenes Spielzeug verbleibt in der Verantwortung der Begleitperson.

4.5 Lautes Schreien, Rennen außerhalb der Spielbereiche sowie aggressives Verhalten sind zu unterlassen. Wir bitten um einen respektvollen Umgang aller Gäste untereinander.

5. Allergien und Verpflegung

5.1 Aus dem Snackautomaten erhältliche Produkte können Allergene enthalten. Die Allergenkennzeichnung ist am Automaten bzw. auf der Verpackung ersichtlich.

5.2 Bei eigenen mitgebrachten Speisen liegt die Verantwortung — insbesondere bei Allergien anderer Kinder — bei der jeweiligen Begleitperson. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Familien (z.B. bei Nussprodukten).

5.3 Die Mikrowelle ist ausschließlich von Erwachsenen zu bedienen. Nach Gebrauch bitte sauber hinterlassen.

6. Foto- und Videoaufnahmen

6.1 Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind ausschließlich vom eigenen Kind / den eigenen Kindern erlaubt.

6.2 Aufnahmen, auf denen andere Kinder oder Personen erkennbar sind, dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der jeweiligen Personensorgeberechtigten angefertigt und insbesondere nicht in sozialen Medien veröffentlicht werden.

7. Hausrecht

7.1 Rauchen (einschließlich E-Zigaretten), Alkohol und Drogen sind im gesamten Gebäude untersagt. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, wird der Zutritt verweigert.

7.2 Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Ausgenommen sind Assistenzhunde nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber.

7.3 Bei wiederholtem oder grobem Verstoß gegen diese Spielplatzordnung sowie bei Gefährdung anderer Gäste behält sich der Betreiber vor, ein Hausverbot zu erteilen. Die Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund (§ 16 AGB) bleiben unberührt.

8. Notfälle und Sicherheit

8.1 Die Notausgänge sind gekennzeichnet und stets freizuhalten. Bitte stellt keine Kinderwagen, Taschen oder sonstige Gegenstände in den Fluchtwegen ab.

8.2 Erste-Hilfe-Material befindet sich [Standort einfügen, z.B. „im Eingangsbereich neben dem Empfangstresen”].

8.3 Unfälle, Schäden oder defekte Spielgeräte sind dem Betreiber unverzüglich zu melden — per Telefon (015173016569), per E-Mail (hannover@leyas-fantasilund.de) oder über das Meldeformular auf der Website.

8.4 Notrufnummern: Feuerwehr/Rettungsdienst 112, Polizei 110.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Spielplatzordnung kann jederzeit angepasst werden. Die jeweils aktuelle Fassung hängt im Eingangsbereich aus und ist auf unserer Website abrufbar (§ 10 Abs. 2 AGB).

Wir wünschen euch und euren Kindern viel Spaß bei Leyas Fantasilund! 💛